Der Prozess gegen Claus Schreer geht in den zweiten Tag:
wegen der vom Bundesinnenministerium verbotenen kurdischen Symbole

Am 18. März fand vor dem Amtsgericht München eines der vielen Verfahren wegen der Verwendung von Symbolen im Zusammenhang mit dem PKK-Verbot statt.

Angeklagt war Claus Scheer, der als Versammlungsleiter bei der der Demonstration gegen die NATO-Sicherheitskonferenz im Februar 2018 gegen die Fahnen- und Bilderverbote der Münchner Behörden und der Polizei protestierte und dabei einen Wimpel der Volksverteidigungseinheiten der kurdischen YPJ und ein Plakat mit der Forderung Freiheit Abdullah Öcalan mit seinem Porträt getragen hatte.

Claus Schreer erklärte vor Gericht: „Im Gegensatz zu den völkerrechtwidrigen Aggressionskriegen der NATO-Staaten und dem völkerrechtwidrigen Einmarsch der türkischen Armee in Afrin, ist das Recht auf Selbstverteidigung ausdrücklich in der Charta der Vereinten Nationen verankert.

Die kurdischen Volksverteidigungskräfte verdienen unseren Respekt und unsere Solidarität. Verbote kurdischer Symbole sind ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Meinungsfreiheit”.

Es kann nicht strafbar sein, sich mit denen zu solidarisieren, die Nordsyrien von der Schreckensherrschaft des IS befreit haben.Und selbstverständlich ist es das Recht aller Demokraten ist, die Freilassung von Abdullah Öcalan zu fordern, genau so wie vor 40 Jahren, als wir in der Anti-Apartheid Bewegung die Freilassung Nelson Mandelas gefordert haben.  .

Der Prozess wird am Dienstag, 26. März fortgesetzt, um 9:00 Uhr im Amtsgericht München, Nymphenburger Straße16, Sitzungssaal BZ, Zwischengeschoss.

Strafbare Fahnen

Du darfst mich gern verfolgen ...