Die Justiz des “3. Reiches” hat in den Nachkriegsjahren ohne nennenswerte Selbstkritik weiter gemacht.

Auch Professoren, die Jahre lang gelehrt und geschrieben hatten “Des Führers Wille ist Gesetz” konnten weiter machen und sogar CSU-Kultusminister werden, unter Pseudonym in der Nationalzeitung schreiben, deren Studierende Bundespräsident: Maunz und Herzog.


Gerichtstermin am Donnerstag, 19. Oktober 2017 um 11.30 Uhr JodlBlutAktion2016-09-02im Amtsgericht München, Pacellistr. 5, Sitzungssaal B 800, 8. Stock
in Sachen jODL-Ehrenmal auf der Fraueninsel “wg. Schadensersatz”

Der groteske Kampf für die Erhaltung des Ehrenmals für einen der größten Kriegsverbrecher Nazi-Deutschlands geht in die nächste Runde.

Der Inhaber der Grabrechte, Herr Johannes Fisser, hat das gesamte Grab-Ensemble, bestehend aus zwei Grabsteinen für die Jodl-Frauen und das überdimensionierte Ehrenkreuz für den Kriegsverbrecher Jodl, dessen Asche verbrannt wurde, um ein Denkmal für ihn zu verhindern, zur Vollreinigung entfernen und wieder aufbauen lassen.

Diese Totalrenovierung soll nun von mir in Höhe von  € 4.088,34 bezahlt werden. Die Klage ist eine kaum zu überbietende Dreistigkeit.

Seit Jahren weise ich mit immer neuen Mitteln auf die ungeheure Tatsache hin, dass in Zeiten, in denen Neonazis in Deutschland wieder in die Parlamente kommen, ein Massenmörder und Kriegsverbrecher öffentlich durch ein Ehrenkreuz verherrlicht wird. Alfred Jodl hat Millionen von Deutschen, Russen und Menschen anderer Nationalitäten in den Tod getrieben und durch seine Befehle verhungern, erschießen oder anderweitig ermorden lassen.

Nun will der jODL-Fisser seine Kosten für die Bereinigung seines Kriegsverbrecher-Ehrenmals von Klebespuren und roter Farbe bzw. des Rests davon, der nach einer Reinigungsaktion von Gesinnungsgenossen des Klägers aus der Neonazi-Szene noch übrig geblieben ist, von mir eintreiben lassen.

Die Klage ist ein Hohn, eine Verurteilung meiner Person wäre eine Beleidigung des Rechtsstaates.

Da es hierbei auch um verfassungsrechtliche Fragen geht und um meine Rechte, durch Hinweis auf den Missstand meine Meinung frei zu äußern und durch die dafür durchgeführten Aktionen in Wahrnehmung meiner Kunstfreiheit tätig zu sein, beantragt mein Anwalt Jürgen Arnold bei Gericht, den Rechtsstreit auszusetzen und die zu entscheidende Frage „kann ein Künstler verurteilt werden, der mit künstlerischen Mitteln auf die Verherrlichung eines Nazi-Mörders hinweist“ unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zur Renovierung verurteilt werden, dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

Die Durchsetzung des vermeintlichen Schadensersatzanspruches für die Restaurierung eines Ehrenkreuzes für einen Nazi-Kriegsverbrecher wäre aus meiner Sicht eine Volksverhetzung nach § 130 Abs. 4 StGB (Verherrlichung eines herausgehobenen Vertreters des nationalsozialistischen Unrechtssystems). NS-Dokumentationszentrum

Schaden habe nicht ich angerichtet, sondern die Hüter des Kriegsverbrechers und seiner verlogenen und rechtswidrigen steinernen Ehrung.

Ich habe mich vielmehr im Sinne einer demokratischen Rechtspflege für die erforderliche Aufklärung und Beseitigung eines unerträglichen Schadens für das Gemeinwesen eingesetzt.

Mit freundlichen Grüßen, Wolfram P. Kastner  Institut für Kunst und Forschung München


Ein weiterer Prozess in der Sache war in Traunstein mit Strafbefehl zu 150 Tagessätzen beschieden worden, wogegen natürlich auch Widerspruch eingelegt wurde. Die Klage schien zuerst um die Höhe der Forderung zu gehen, ist aber auf Antrag des Anwalts des Beklagten durch das Verfassungsgericht zu klären: Ob das Denkmal rechtens ist und die Kunst- und Meinungsfreiheit berührt sind.

Die Urteilsverkündung ist für 2. Nov. 2017, um 8.55 im gleichen Saal angesetzt.


Nach wie vielen Jahrzehnten lernt die Justiz, dass Kriegsverbrechen nicht verdrängt werden können, auch wenn sich die beteiligten Richter wie Filbinger immer nur als Ausführungsgehilfen des Führers sahen?

Du darfst mich gern verfolgen ...