Gustav Landauer meinte – vor 100 Jahren – der Staat sei immer organisierter Übergriff. Er wollte in der freiheitlichen Anarchie die Selbstbestimmung aller BürgerInnen.

Bei unserem Frühstücksgespäch war heute auch die Rede vom Begriff Terror, der schon seit alters her den staatlichen Terror meinte, aber von den Staaten-Lenkenden für ihre Opponenten benutzt wird: PPP Pier Paolo Pasolini schrieb seine Glossen “Chaos gegen den Terror” noch im alten Begriff …

mit der Überschrift „Auch Attac wurde attackiert“ wurde heute unser Leserbrief in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht (auf der 5. Seite des Feuilletons), in dem wir die diskriminierende Behandlung von Attac durch das Finanzamt Frankfurt und das Bundesministerium für Finanzen anprangern und die politischen Motive dafür aufzeigen.

Euch wünschen wir alles Gute für das Neue Jahr!
Herzliche Grüße von Sabine und Michael:

Betreff: Leserbrief zu “Übergriffige Politik” in der SZ vom 11.12.2018 / S.17
An: Forum <forum@sueddeutsche.de>

Der Artikel von Stephan Radomsky „Übergriffige Politik“ (SZ 11.12.2018, S.17) macht die wichtige Rolle der Journalisten und der Pressefreiheit deutlich:  Ohne kritische Berichterstattung gibt es keine Demokratie.

Stephan Radomsky bezeichnet den Beschluss der CDU, die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu überprüfen, als „übergriffig“ und verweist damit auf das problematische Selbstverständnis der „Volksparteien“, die in der Politikwissenschaft sogar als Kartellparteien bezeichnet werden.

Problematisch ist das Selbstverständnis der „Volksparteien“ dadurch, dass sie aus der im Grundgesetz genannten Aufgabe „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes MIT“ (Art.21 Abs. 1 GG) ein Monopol zur politischen Willensbildung ableiten: Die CDU versucht, unliebsame Konkurrenz bei der politischen Willensbildung durch Entzug der Gemeinnützigkeit zu behindern – und dies nicht nur im Fall der DUH.

Einer anderen gemeinnützigen Organisation der Zivilgesellschaft – Attac – wurde mit der Behauptung, Attac arbeite zu politisch, vom Finanzamt Frankfurt/M 2014 die Gemeinnützigkeit entzogen.

Der Einsatz für eine Finanztransaktionssteuer oder für eine Vermögensabgabe diene keinem gemeinnützigen Zweck. 2016 gab das Hessische Finanzgericht in Kassel der Klage von Attac statt: Das politische Engagement dieses Netzwerks stehe seiner Gemeinnützigkeit an keiner Stelle entgegen.

Trotz des eindeutigen Urteils hatte der frühere Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) das Finanzamt angewiesen, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen, mit der Folge, dass die Haltbarkeit des Urteils des Hessischen Finanzgerichts vom Bundesfinanzhof überprüft wird.

Das Konkurrenzgebaren der CDU ist umso skandalöser, wenn man die bescheidenen finanziellen Mittel von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie DUH und ATTAC mit der mehr als üppigen finanziellen Ausstattung der „Volksparteien“ vergleicht.     
           
Wird nicht nur die direkte staatliche Finanzierung der Bundestagsparteien mit 190 Mio.€ /Jahr berücksichtigt, sondern auch die indirekte staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen mit 581 Mio.€/Jahr, die Zuschüsse an Mitarbeiter der Bundestagsfraktionen von 150 Mio.€ /Jahr sowie zusätzliche Geldleistungen an die Bundestagsfraktionen von 85 Mio.€ /Jahr, so ergibt sich nach den Veröffentlichungen der Bundeszentrale für politische Bildung die höchst beachtliche Summe von 1 Milliarde € /Jahr an staatlichen Zuwendungen nur an die im Bundestag vertretenen Parteien.     
                                             
Bei der Frage der Gemeinnützigkeit der DUH und von Attac geht es dagegen um nichts anderes als um die steuerliche Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen und Spenden!

Sabine und Michael Köhler

und auf www.basisfinden.wordpress.com die heutige Gegensprechanlage auf www.lora924.de zu Wohnungslosen und taktischen Medien

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