Auftakt-Abend „München für Menschenrechte“

am Donnerstag 23. März 2023 von 19 bis 20.30 Uhr
im EineWeltHaus München, Schwanthalerstr. 80

1948 bis 2023: 75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte! Viele Vereine und Initiativen in München setzten sich auf vielfältige Weise für die Einhaltung der Menschenrechte ein.

Mit „München für Menschenrechte“ starten wir ein gemeinsames, vielfältiges Programm. Zum Auftakt laden wir herzlich zum Impulsabend mit Einblick in die Arbeit der Münchner Menschenrechtsgruppen ein.

Aus erster Hand berichten uns Casa do Brasil, das Ökumenische Büro, die Gruppe „Menschenrechte in Russland“ von Amnesty International München, die Münchner Regionalgruppe der Menschenrechtsorganisation FIAN und das Münchner Friedensbündnis in kurzen Impulsen von ihrer Arbeit und ihren aktuellen Themen. Bei Getränken und Snacks gibt es außerdem Raum und Zeit für Kennenlernen und Vernetzung. Die Teilnahme ist kostenlos.

Raum 211 im EineWeltHaus München, Schwanthalerstr. 80, U-Bahn Station Theresienwiese, barrierefrei per Aufzug zu erreichen

Anmeldungen sind hilfreich für die Planung, gerne bis 22. März an info@nordsuedforum.de
Link: https://nordsuedforum.de/events/veranstaltung/auftakt-munchen-fur-menschenrechte

Liebe Grüße – Eli Melcher – für das Koordinationsteam Netzwerk “München für Menschenrechte”

75 Jahre Menschenrechte? Gab’s die nicht schon immer, und gelten die wirklich bei uns?

Die Menschenrechte sind bei uns schon überall enthalten, war uns gesagt worden, und doch hätten sie eine andere Bedeutung als unser heilig gesprochenes Grundgesetz oder die bayrische Verfassung:

Der Bundesjustizminister lässt JETZT die Begriffe des „3. Reiches“ aus den Gesetzbüchern entfernen, hoffentlich dabei auch etwas von dem Geist, der dort noch immer haust: Koloniales und monarchisch-elitäres Denken, bevormundend patriarchalisch und auf den Besitz konzentriert, was Jurist*innen gerne als „römisches Recht“ bezeichnen, im Gegensatz zum „französischen Recht“, das die Menschen und ihre Beziehungen im Mittelpunkt hat.

In Bayern galt das französische Recht, seit 1806 Napoleon das Königreich gegründet hatte, indem er Franken dazu schlug, bis mit dem Beitritt ins Deutsche Reich unter Bismarck und Ludwig II das preußische Recht zur Geltung kam, das die Nazis dann nach ihrem Belieben umbogen. „Der Wille des Führers ist Gesetz!“

In der Besatzung und im Kalten Krieg machte die Justiz dann „unschuldig“ weiter: „wie prächtig ehemalige NSDAP-Mitglieder nach 1945 weiter Karriere machen konnten in der westdeutschen Justiz:„ “Der Rechtsprofessor Christoph Safferling erforschte, „wie ehemalige NSDAP-Mitglieder nach 1945 weiter Karriere als Juristen machen konnten“

Die Süddeutsche Zeitung am 15.2.2023: Ronen Steinke: „Ein Blick in den braunen Abgrund“ zu einer Ausstellung aus Erlangen für Israel, im Gepäck des Bundesjustizminister Buschmann zur Karriere der ehemaligen NSDAP-Mitglieder nach dem Zweiten Weltkrieg. https://de.wikipedia.org/wiki/Christoph_Safferling

Das Jahr der Menschenrechte Muenchen_fuer_Menschenrechte

Das Nord-Süd-Forum hat zusammen mit vielen anderen dieses Jahr die Menschenrechte als Schwerpunkt, denn noch wissen viel zu wenige, dass die Menschenrechte auch ein Gradmesser für gute Politik sein können. Neben vielfältigen Aktionen der mehr als 60 Mitglieds-Vereine wird jedes Jahr zum Tag der Menschenrechte am 10.12. eine breite Palette von Veranstaltungen auf die Menschenrechte hinweisen.

   "Da die Vertreter des französischen Volkes, als Nationalversammlung eingesetzt, 
   erwogen haben, daß die Unkenntnis, das Vergessen oder die Verachtung der Menschenrechte 
   die einzigen Ursachen des öffentlichen Unglücks und der Verderbtheit der Regierungen sind, 
   haben sie beschlossen, die natürlichen, unveräußerlichen und heiligen Rechte der Menschen 
   in einer feierlichen Erklärung darzulegen:

damit diese Erklärung allen Mitgliedern der Gesellschaft beständig vor Augen ist und sie unablässig an ihre Rechte und Pflichten erinnert; damit die Handlungen der gesetzgebenden wie der ausübenden Gewalt in jedem Augenblick mit dem Endzweck jeder politischen Einrichtung verglichen werden können und dadurch mehr geachtet werden; damit die Ansprüche der Bürger, fortan auf einfache und unbestreitbare Grundsätze begründet, sich immer auf die Erhaltung der Verfassung und das Allgemeinwohl richten mögen.

Infolgedessen erkennt und erklärt die Nationalversammlung in Gegenwart und unter dem Schutze des Allerhöchsten folgende Menschen- und Bürgerrechte:

Art. 1. Die Menschen sind und bleiben von Geburt frei und gleich an Rechten. Soziale Unterschiede dürfen nur im gemeinen Nutzen begründet sein.

Art. 2. Das Ziel jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unveräußerlichen Menschenrechte. Diese Rechte sind Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung.

Art. 3. Der Ursprung jeder Souveränität ruht letztlich in der Nation. Keine Körperschaften, kein Individuum können eine Gewalt ausüben, die nicht ausdrücklich von ihr ausgeht.

Art. 4. Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. So hat die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen nur die Grenzen, die den anderen Gliedern der Gesellschaft den Genuß der gleichen Rechte sichern. Diese Grenzen können allein durch Gesetz festgelegt werden.

Art. 5. Nur das Gesetz hat das Recht, Handlungen, die der Gesellschaft schädlich sind, zu verbieten. Alles, was nicht durch Gesetz verboten ist, kann nicht verhindert werden, und niemand kann gezwungen werden zu tun, was es nicht befiehlt.

Art. 6. Das Gesetz ist der Ausdruck des allgemeinen Willens. Alle Bürger haben das Recht, persönlich oder durch ihre Vertreter an seiner Formung mitzuwirken. Es soll für alle gleich sein, mag es beschützen, mag es bestrafen. Da alle Bürger in seinen Augen gleich sind, sind sie gleicherweise zu allen Würden, Stellungen und Beamtungen nach ihrer Fähigkeit zugelassen ohne einen anderen Unterschied als den ihrer Tugenden und ihrer Talente.

Art. 7. Jeder Mensch kann nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen und in den Formen, die es vorschreibt, angeklagt, verhaftet und gefangen gehalten werden. Diejenigen, die willkürliche Befehle betreiben, ausfertigen, ausführen oder ausführen lassen, sollen bestraft werden. Doch jeder Bürger, der auf Grund des Gesetzes vorgeladen oder ergriffen wird, muß sofort gehorchen. Er macht sich durch Widerstand strafbar.”

Weiter in der Quelle: https://www.demokratiegeschichte.eu/fileadmin/user_upload/Material/Erklaerung_der_Menschen-_und_Buergerrechte_1789__Material_.pdf

 

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