für eine Stadt im Wandel

Tag 25. Januar 2020

Friedenskonzert Mo 27.1.2020, 19h Pfarrsaal St. Margaret

Das Gericht sieht Artikel 5 des Grundgesetzes verletzt. Der BDS-Aufruf sei durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt. „Der BDS-Kampagne fehlt es an verfestigten organisatorischen Strukturen und einer hinreichenden Homogenität, um den Unterstützern der BDS-Kampagne zwangsläufig eine antisemitische Haltung zuzuschreiben.“

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